Häufig gestellte Fragen
Bei welchem Anwalt soll ich einen Termin vereinbaren?
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Rechtsanwalt für Ihren Fall der richtige ist, schildern Sie uns kurz, worum es geht. Wir vermitteln Sie dann zu dem Berater, der Ihnen aufgrund seiner Spezialisierung und Erfahrung am besten weiter helfen kann.
Jederzeit können Sie aber auch direkt einen Termin bei dem Rechtsanwalt ihrer Wahl vereinbaren.
Was kostet der Rechtsanwalt?
Das ist natürlich von Fall zu Fall verschieden. Das Rechtsanwaltsver- gütungsgesetz (RVG) regelt, was ein Rechtsanwalt für seine Tätig- keiten abrechnen kann. Das Gesetz ist kompliziert und für einen juristischen Laien kaum verständlich.
In unserer Kanzlei können Sie immer einen ersten Besprechungstermin vereinbaren, bei dem Sie Ihr Anliegen schildern und fragen, was die Beratung oder Vertretung kostet. Wir geben Ihnen dann eine Auskunft, mit der Sie entscheiden können, ob Sie einen Auftrag erteilen wollen oder nicht. Sollten Sie keinen Rechtsanwalt beauftragen wollen, erhal- ten Sie für dieses Gespräch natürlich auch keine Rechnung.
Prozesse rechnen wir grundsätzlich nach dem RVG ab, weil wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind. In allen Bereichen, die keine gesetzliche Pflicht zur Anwendung des RVG vorsehen, bieten wir an, eine Gebüh- renvereinbarung abzuschließen. Diese kann z.B. vorsehen, dass ein Stundenhonorar abgerechnet oder die gesamte Tätigkeit durch eine pauschale Gebühr bezahlt wird.
Sprechen Sie uns einfach an!